- vorvisionieren
- vor|vi|si|o|nie|ren <sw. V.; hat (schweiz.): (einen Film o. Ä.) vor der öffentlichen Vorführung, vor der Ausstrahlung im Fernsehen sich ansehen: Die Polizei hatte darauf „Das Gespenst“ vorvisioniert und den Verleiher darauf aufmerksam gemacht, der Film verstoße gegen Artikel 261 des Strafgesetzbuches (NZZ 10. 8. 84, 32).
Universal-Lexikon. 2012.